Hier finden sie den üblichen Prüfungsablauf nach Bundesland aufgeteilt.

Wenn Sie die Kosten und Zeit zur Prüfung des Brandschutznachweises/-konzeptes möglichst gering halten wollen, dann achten Sie auf eine hohe Qualität bei der Erstellung des Brandschutznachweises/-konzeptes.
BayernBerlinBrandenburgSaarland
  1. Sie senden Ihren Bauantrag/ (Entwurf) Brandschutznachweis an uns.
  2. Wir senden Ihnen unseren Vertrag zu, der die Abrechnung unserer Leistungen gemäß dem in Bayern gesetzlich vorgegebenen Stundensatz vorsieht.
  3. Nach Ihrer Gegenzeichnung des Vertrages und dessen Eingang bei uns kann in der Regel die Prüfung beginnen.
  4. Listeneintrag

  5. Zu Prüfung benötigen wir den Brandschutznachweis erst mal nur als PDF, da wir hauptsächlich digital arbeiten und das dem Auftraggeber Kosten spart.
  6. Auf Grund der digitalen Brandschutznachweisfassung erstellen wir Ihnen eine Vorprüfung. Darin werden ggf. Rückfragen/ Unstimmigkeiten aufgezeigt, die vom Nachweisersteller bearbeitet werden müssen. Fällt bei der Vorprüfung keine Rückfrage auf bzw. wurden diese geklärt, wird der Brandschutznachweis von der Prüfingenieurin gekennzeichnet und für den 3-fachen Druck durch den Nachweisersteller freigegeben (bzw. 4-fach, da die zuständige Brandschutzdienststelle oftmals ein eigenes Exemplar behalten möchte).
  7. Nach Zugang der Papierexemplare geht eines davon an die zuständige Brandschutzdienststelle zwecks gesetzlich erforderlicher Stellungnahme für den Prüfbericht
  8. Nach Eingang der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle wird der eigentliche Prüfbericht samt Formblatt „Anlage 11“ in unserem Hause erstellt und an den Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung versandt.
  9. Bei Fortschritt des Bauvorhabens wird die Bauüberwachung gemäß Prüfbericht fällig. Mindestens 1-mal und spätestens kurz vor der Inbetriebnahme kommt die Prüfingenieurin vor Ort.
  10. Die Inbetriebnahme darf nur mit Ausstellung der „Anlage 13“ durch die Prüfingenieurin erfolgen. Dazu muss das Bauvorhaben aber ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Dazu werden während der Bauüberwachung (vor der Schlussbegehung durch die Prüfingenieurin), die notwendigen Bescheinigungen vom Auftraggeber eingeholt und der Prüfingenieurin zur Verfügung gestellt. Welche Unterlagen der einzelnen Gewerke benötigt werden, wird mit dem Prüfbericht detailliert angegeben.
  1. Sie beauftragen uns mit dem ausgefüllten und unterschrieben Formular 120. Als Bearbeitungsunterlagen benötigen wir noch die weiteren zu prüfenden Unterlagen (PDF als E-Mail).
  2. Die Abrechnung übernimmt nach gesetzlichen Vorgaben die BVS Berlin-Brandenburg. Dazu geben wir Ihre Daten entsprechend bei der BVS an.

  3. Die Prüfung in Berlin wird durch uns rein digital durchgeführt, denn auch die Bauaufsicht nimmt die Unterlagen hier bereits digital an.
  4. Auf Grund der digitalen Brandschutznachweisfassung erstellen wir einen Zwischenbericht. Darin werden ggf. Rückfragen/ Unstimmigkeiten aufgezeigt, die vom Nachweisersteller bearbeitet werden müssen.
  5. Liegt eine Brandschutznachweisfassung vor, die keiner Rückfragen mehr bedarf wird diese an die Feuerwehr zur gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahme gegeben. (Nach Eingangsbestätigung durch die Berliner Feuerwehr hat diese bis zu 1 Monat Zeit für die Bearbeitung)
  6. Nach Eingang der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle wird der eigentliche Prüfbericht in unserem Hause erstellt und an den Auftraggeber per PDF-Ausfertigung versandt.
  7. Bei Fortschritt des Bauvorhabens wird die Bauüberwachung fällig. Mindestens 1-mal und spätestens kurz vor der Inbetriebnahme kommt die Prüfingenieurin vor Ort.
  8. Die Inbetriebnahme darf nur mit Ausstellung des „Formblattes 11 Nutzungsaufnahme“ durch die Prüfingenieurin erfolgen. Dazu muss das Bauvorhaben aber ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Dazu werden während der Bauüberwachung (vor der Schlussbegehung durch die Prüfingenieurin), die notwendigen Bescheinigungen vom Auftraggeber eingeholt und der Prüfingenieurin zur Verfügung gestellt. Welche Unterlagen der einzelnen Gewerke benötigt werden, wird detailliert angegeben.
  1. Sie beauftragen uns mit dem ausgefüllten und unterschrieben Formular zur Brandschutznachweisprüfung. Als Bearbeitungsunterlagen benötigen wir die zu prüfenden Unterlagen (PDF als E-Mail).
  2. Die Abrechnung übernimmt nach gesetzlichen Vorgaben die BVS Berlin-Brandenburg. Dazu geben wir Ihre Daten entsprechend bei der BVS an.

  3. Zu Prüfung benötigen wir den Brandschutznachweis erst mal nur als PDF, da wir hauptsächlich digital arbeiten und das dem Auftraggeber Kosten spart.
  4. Auf Grund der digitalen Brandschutznachweisfassung erstellen wir eine Vorprüfung. Darin werden ggf. Rückfragen/ Unstimmigkeiten aufgezeigt, die vom Nachweisersteller bearbeitet werden müssen.
  5. Fällt bei der Vorprüfung keine Rückfrage auf bzw. wurden diese geklärt, wird der Brandschutznachweis von der Prüfingenieurin gekennzeichnet und für den 3-fachen Druck durch den Nachweisersteller freigegeben (bzw. 4-fach, da die zuständige Brandschutzdienststelle oftmals ein eigenes Exemplar behalten möchte).
  6. Nach Zugang der Papierexemplare geht eines davon an die zuständige Brandschutzdienststelle zwecks gesetzlich erforderlicher Stellungnahme für den Prüfbericht.
  7. Nach Eingang der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle wird der eigentliche Prüfbericht samt Formblatt „Anlage 2“ in unserem Hause erstellt und an den Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung versandt.
  8. Bei Fortschritt des Bauvorhabens wird die Bauüberwachung gemäß Prüfbericht fällig. Mindestens 1-mal und spätestens kurz vor der Inbetriebnahme kommt die Prüfingenieurin vor Ort.
  9. Zum Abschluss des Prüfauftrages wird der Schlussbericht erstellt. Dazu muss das Bauvorhaben aber ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Dazu werden während der Bauüberwachung (vor der Schlussbegehung durch die Prüfingenieurin), die notwendigen Bescheinigungen vom Auftraggeber eingeholt und der Prüfingenieurin zur Verfügung gestellt. Welche Unterlagen der einzelnen Gewerke benötigt werden, wird zur Bauüberwachung detailliert angegeben.
  1. Sie senden Ihren Bauantrag/ (Entwurf) Brandschutznachweis an uns.
  2. Wir geben die Unterlagen an die neutrale Verrechnungsstelle BVS, damit sie eine vorläufige Gebührenermittlung (bzw. nach Aufwandstundensatz) und den Vertrag zugesandt bekommen.
  3. Nach Ihrer Gegenzeichnung des Vertrages und dessen Eingang bei uns kann in der Regel die Prüfung beginnen. (Der Vertrag enthält eine 14-tägige Widerrufsfrist. Diese muss vor der Bearbeitungsbeginn abgewartet oder vom Auftraggeber schriftlich darauf verzichtet werden.)

  4. Zu Prüfung benötigen wir den Brandschutznachweis erst mal nur als PDF, da wir hauptsächlich digital arbeiten und das dem Auftraggeber Kosten spart.
  5. Auf Grund der digitalen Brandschutznachweisfassung erstellen wir Ihnen eine Vorprüfung. Darin werden ggf. Rückfragen/ Unstimmigkeiten aufgezeigt, die vom Nachweisersteller bearbeitet werden müssen. Fällt bei der Vorprüfung keine Rückfrage auf bzw. wurden diese geklärt, wird der Brandschutznachweis von der Prüfingenieurin gekennzeichnet und für den 3-fachen Druck durch den Nachweisersteller freigegeben (bzw. 4-fach, da die zuständige Brandschutzdienststelle oftmals ein eigenes Exemplar behalten möchte).
  6. Nach Zugang der Papierexemplare geht eines davon an die zuständige Brandschutzdienststelle zwecks gesetzlich erforderlicher Stellungnahme für den Prüfbericht.
  7. Nach Eingang der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle wird der eigentliche Prüfbericht samt Formblatt „Anlage 2“ in unserem Hause erstellt und an den Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung versandt.
  8. Bei Fortschritt des Bauvorhabens wird die Bauüberwachung gemäß Prüfbericht fällig. Mindestens 1-mal und spätestens kurz vor der Inbetriebnahme kommt die Prüfingenieurin vor Ort.
  9. Die Inbetriebnahme darf nur mit Ausstellung der „Anlage 3“ durch die Prüfingenieurin erfolgen. Dazu muss das Bauvorhaben aber ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Dazu werden während der Bauüberwachung (vor der Schlussbegehung durch die Prüfingenieurin), die notwendigen Bescheinigungen vom Auftraggeber eingeholt und der Prüfingenieurin zur Verfügung gestellt. Welche Unterlagen der einzelnen Gewerke benötigt werden, wird zur Bauüberwachung detailliert angegeben.