Unsere Leistungen gemäß
GrundleistungenBesondere Leistungen - sind bei Bedarf gesondert zu beauftragen
Grundlagenermittlung:
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
- Zusammenstellung der Ergebnisse
Vorplanung:
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutznachweises einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
Entwurfsplanung:
- Erarbeiten des Brandschutznachweises ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit Brandschutzdienststelle und/ oder Feuerwehr
- Zusammenstellung wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung:
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
- der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
- des Brandschutznachweises mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Begründung von Abweichungen
- Zusammenstellen der Unterlagen
Ausführungsplanung:
- Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis
- Beraten der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
- Prüfen, in wie weit genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
- Zusammenstellung der Ergebnisse
Vorbereitung der Vergabe:
- Keine
Mitwirkung bei der Vergabe:
- Keine
Objektüberwachung (Bauüberwachung):
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweiseinschließlich der Auflagen der Genehmigung an bis zu 3 Begehungseinheiten
- Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
Dokumentation:
- Keine
Grundlagenermittlung:
- Bestandserfassung vor Ort
- Auswerten von übergebenen Bauakten
Vorplanung:
- Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
- Erarbeiten eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
- Erarbeiten eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
- Ermittlung von Brandlasten vor Ort
- Auswertung von übergebenen Listen/ Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
- Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
- Teilnehmen an Besprechungen an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird
Entwurfsplanung:
- Festlegung der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
- Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden
Genehmigungsplanung:
- Überprüfen sämtlicher Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
- Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutznachweises um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen Prüfsachverständigen/ Prüfingenieurs
Ausführungsplanung:
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
- Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
- Prüfen von Funktionsbeschreibung des anlagentechnischen Brandschutzes
- Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
- Mitwirkung bei der Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
- Mitwirkung bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
- Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern
Vorbereitung der Vergabe:
- Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
- Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
- Mitwirkung bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Mitwirken bei der Vergabe:
- Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
Objektüberwachung (Bauüberwachung):
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
- Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
- Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix
Dokumentation:
- Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
- Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel
- Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
- Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
- Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes