Unsere Leistungen gemäß AHO Leistungsphasen 1-9

GrundleistungenBesondere Leistungen - sind bei Bedarf gesondert zu beauftragen

Grundlagenermittlung:

  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
  • Zusammenstellung der Ergebnisse

Vorplanung:

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutznachweises einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

Entwurfsplanung:

  • Erarbeiten des Brandschutznachweises ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
  • Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit Brandschutzdienststelle und/ oder Feuerwehr
  • Zusammenstellung wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung

Genehmigungsplanung:

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung
    • der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
    • des Brandschutznachweises mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
    • der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Begründung von Abweichungen
  • Zusammenstellen der Unterlagen

Ausführungsplanung:

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis
  • Beraten der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, in wie weit genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Zusammenstellung der Ergebnisse

Vorbereitung der Vergabe:

  • Keine

Mitwirkung bei der Vergabe:

  • Keine

Objektüberwachung (Bauüberwachung):

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweiseinschließlich der Auflagen der Genehmigung an bis zu 3 Begehungseinheiten
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

Dokumentation:

  • Keine

Grundlagenermittlung:

  • Bestandserfassung vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Bauakten

Vorplanung:

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
  • Erarbeiten eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Erarbeiten eines Evakuierungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Ermittlung von Brandlasten vor Ort
  • Auswertung von übergebenen Listen/ Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
  • Teilnehmen an Besprechungen an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird

Entwurfsplanung:

  • Festlegung der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
  • Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden

Genehmigungsplanung:

  • Überprüfen sämtlicher Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutznachweises um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen Prüfsachverständigen/ Prüfingenieurs

Ausführungsplanung:

  • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
  • Prüfen von Funktionsbeschreibung des anlagentechnischen Brandschutzes
  • Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
  • Mitwirkung bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern

Vorbereitung der Vergabe:

  • Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
  • Mitwirkung bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Mitwirken bei der Vergabe:

  • Beraten der Objekt-/und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse

Objektüberwachung (Bauüberwachung):

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix

Dokumentation:

  • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
  • Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel
  • Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes